Hessen Algorithmen 2025

Algorithmen zur Notfallversorgung

Lehrmeinung für die Notfallsanitäter-Ausbildung an den hessischen Rettungsdienstschulen
Stand: 01.03.2025


Bereitgestellt durch:
Algorithmen zur Notfallversorgung Quelle: Algorithmen zur Notfallversorgung, UAG (ÄLRD) der hessischen Expertengruppe zum NotSanG (Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege)

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Version 4.0 vom 01.03.2025 für Notfallsanitäter (NotSan)

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Bei der Version 4.0 der „Algorithmen zur Notfallversorgung" handelt es sich um eine Weiterentwicklung der Version 3.0 aus dem Jahr 2021. Die Algorithmen dienen als Lehrinhalt und Basis für die staatlichen Prüfungen für die Notfallsanitäter-Ausbildung an den hessischen Rettungsdienstschulen . Sie sind mit der Erwartung entwickelt worden, dass sie in den Schulen zur Unterrichtung im Bereich der Notfallversorgung integriert werden. Die Algorithmen beschreiben das an Krankheitsbildern orientierte Vorgehen bei medizinischen Notfallsituationen, die Anwendung ausgewählter Medikamente, medizinische Prozeduren am Patienten sowie einzelne Verfahren. Bei den aufgeführten Medikamenten werden teilweise etwas reduzierte Dosierungen verwendet und insgesamt das Prinzip des Titrierens bei der Medikamenten-Applikation vorausgesetzt.

Die „Algorithmen zur Notfallversorgung“ legen nicht fest, welche Maßnahmen von der Notfallsanitäterin/ dem Notfallsanitäter bei der Berufsausübung in ihrem/seinem Rettungsdienstbereich im Rahmen des §4(2) 2c-NotSanG ausgeübt werden dürfen. Dies ist Aufgabe des verantwortlichen Rettungsdienstträgers, vertreten durch die jeweiligen Ärztliche Leitung Rettungsdienst. Dieser können die vorliegenden Algorithmen in Bezug auf Inhalt und Layout als gute Grundlage für die Erstellung der lokalen Standardprozeduren in ihrem Rettungsdienstbereich dienen, die sie vorzugeben, zu überprüfen und zu verantworten hat.

Bei jedem Algorithmus wird die Durchführung der Basismaßnahmen nach dem ABCDE-Schema vorausgesetzt – bei hier besonders zu beachtenden Punkten wird zusätzlich darauf hingewiesen. Bezüglich der notwendigen Nachforderung des Notarztes sind die lokalen Vorgaben des Rettungsdienstträgers zu beachten.

Die Inhalte bilden den durch Diskussion erreichten Konsens eines Expertengremiums ab, welches sich durchaus bewusst ist, dass nicht alle Aspekte berücksichtigt werden können, da zu demselben Krankheitsbild teils unterschiedliche Leitlinien und Therapieempfehlungen der verschiedenen medizinischen Fachgesellschaften und Organisationen vorliegen. Durch routinemäßige Überprüfung in der Regel alle 2 Jahre und bei besonderem Bedarf unterliegen diese Algorithmen einem fortlaufenden Prozess der inhaltlichen Weiterentwicklung.

Stand: 1. März 2025   Version: 4.0
Quelle: UAG (ÄLRD) der hess. Expertengruppe zum NotSanG (HMfG)


Inhaltsverzeichnis

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Änderungen der Version 4.0

Krankheitsbilder
  • K 1: Notarztalarmierungen und Erläuterung für Beschwerdebild neu aufgenommen
  • K 2: Bezeichnung angepasst, Notarztalarmierung bei Nichtbesserung eingefügt
  • K 3: Bezeichnung angepasst, Atropin als erstes Medikament eingefügt mit Möglichkeit der Fortführung bei Besserung oder Wechsel bei Nichtbesserung nach der 1. Gabe zu Adrenalin mit entsprechendem zusätzlichem Hinweis
  • K 4: Anpassung Blutdruckgrenzen, Ergänzung anderer Algorithmus um Schlaganfall K 11, Abgrenzung zur hypertensiven Entgleisung, Notarzt-Alarmierung
  • K 5: Zusätzlich Hinweis auf Anaphylaxie-Algorithmus K 9, Notarzt-Alarmierung
  • K 6: Zusätzlich Hinweis auf Anaphylaxie-Algorithmus K 9, Notarzt-Alarmierung
  • K 7: Zusätzlich Hinweis auf Anaphylaxie-Algorithmus K 9, Notarzt-Alarmierung, Differenzierung der Therapie nach Schweregrad, Definition der Schweregrade 1 bis 4
  • K 8: Herausnahme der Glucose-Dosierung beim oralen Weg (Ergänzung der Indikationen für die Thiamin-Gabe)
  • K 9: Komprimierung der ehemaligen Gliederung in 3 Hauptwege, Herausnahme und Verlagerung der Schweregradskala in die mitgeteilten Unterlagen U 7, Notarzt-Alarmierung
  • K 10: Notarzt-Alarmierung, Möglichkeit der Therapie mit Levetiracetam
  • K 11: (ehemals abdominelle Koliken, jetzt an anderer Stelle, K 16 a), neu: Schlaganfall, Indikation für Notarzt-Nachforderung, aktueller Stand und in Hessen in landesweiter Diskussion, somit möglicherweise in der Zukunft veränderlich, inkl. BEFAST-Schema
  • K 16: Neugliederung nach Schmerztypen (abdomineller Schmerz, traumatischer Schmerz, thorakaler Schmerz)
  • K 16 a: Abdomineller Schmerz - neu, bei Verdacht auf Gallenkolik Verweis auf Butylscopolamin bzw. ein Opioid und bei anderweitigem abdominellen Schmerz Verweis auf Paracetamol, ggf. ein Opioid, Notarzt-Alarmierung
  • K 16 b: Traumatischer Schmerz - neu, neben Esketamin und optional Midazolam Verweis auf ein Opioid, Notarzt-Alarmierung
  • K 16 c: Thorakaler Schmerz - neu, Verweis auf die Gabe eines Opioids, Notarzt-Alarmierung
  • K 18: Sepsis septischer Schock, Einführung des NEWS-Score – siehe U 4, Hinweis auf mögliche präklinische Laborparameterbestimmung, z. B. im Rahmen lokaler Projekte, Notarzt-Alarmierung
  • K 19: Kohlenmonoxid-Vergiftung Neurordnung nach Schweregrad der Symptomatik in 4 Gruppen mit entsprechenden weiteren Abläufen bis zu definierten Endpunkten (Arztkontakt, geeignete Klinik, Zuweisung HBO-Zentrum), Notarzt-Alarmierung
Prozeduren
  • P 1: Intraossärer Zugang bei Reanimation Geringfügige Änderungen im Ablauf
Medikamente
  • M 9: Esketamin - Kontraindikation Schwangerschaft relativ
  • M 9 a: Esketamin und Midazolam - Aus ehemaligem Algorithmus Starke Schmerzen übernommen
  • M 10 a: Fentanyl - aus ehemaligem Algorithmus Starke Schmerzen übernommen
  • M 11: Flumazenil - neu
  • M 12: Metamizol - ohne Nummerierung - entfällt
  • M 15: Levetiracetam - neu
  • M 16: Midazolam - Dosierung Co-Medikament bei Analgesie mit Esketamin, Dosierung nach kgKG (10-50 kgKG bzw. größer 50 kgKG)
  • M 17 a: Morphin - aus ehemaligem Algorithmus Starke Schmerzen übernommen
Verfahrensbeschreibungen
  • V 1 b: Patient bleibt vor Ort Welche Bedingungen? Bei Anforderung Polizei PsychKHG ergänzt
  • V 3 a: Vorsichtung PRIOR – Neu aufgestellt
  • V 3 b: Vorsichtung mStart - Neu aufgestellt

FAQ

Die Hessen Algorithmen werden von der UAG (ÄLRD) der AG 3 der hess. Expertengruppe zum NotSanG mit Unterstützung des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration herausgegeben.

Die aktuelle Version der Hessen Algorithmen 2025 ist Version 4.0 vom 01.03.2025.

Ja, die Hessen Algorithmen 2025 in Version 4.0 sind ab sofort verfügbar!

Hier sind die Hessen Algorithmen 2025 Teil 1 (K-P-V) und Teil 2 (M-U) zum runterladen.

Ja, laut einer Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales vom 07.10.2023 ist eine stärkere Vereinheitlichung der Behandlungsalgorithmen im Rettungsdienst geplant.

Die Inhalte dieser Seite werden nicht durch das Hessische Ministerium herrausgegeben, sondern durch SOP-EASY kostenlos als Lehr- und Prüfungsinhalt bereitgestellt. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Informationen dieser Internetseiten wurden sorgfältig recherchiert. Trotzdem kann keine Haftung für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen werden.

Quelle: Algorithmen zur Notfallversorgung, UAG (ÄLRD) der hess. Expertengruppe zum NotSanG (Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege), 01.03.2025