Hessen Algorithmen 2026

Algorithmen zur Notfallversorgung

Lehrmeinung für die Notfallsanitäter-Ausbildung an den hessischen Rettungsdienstschulen
Stand: 04.12.2025


Bereitgestellt durch:
Algorithmen zur Notfallversorgung Quelle: Algorithmen zur Notfallversorgung, UAG (ÄLRD) der hessischen Expertengruppe zum NotSanG (Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege)

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Version 4.2 (1/2026) für Notfallsanitäter (NotSan)

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Die Version 4.2 (1/2026) der „Algorithmen zur Notfallversorgung“ ist die aktuelle Lehrmeinung für die Notfallsanitäter-Ausbildung an den hessischen Rettungsdienstschulen. Die Algorithmen dienen als Lehrinhalt und Basis für die staatlichen Prüfungen für die Notfallsanitäter-Ausbildung an den hessischen Rettungsdienstschulen . Sie sind mit der Erwartung entwickelt worden, dass sie in den Schulen zur Unterrichtung im Bereich der Notfallversorgung integriert werden. Die Algorithmen beschreiben das an Krankheitsbildern orientierte Vorgehen bei medizinischen Notfallsituationen, die Anwendung ausgewählter Medikamente, medizinische Prozeduren am Patienten sowie einzelne Verfahren. Bei den aufgeführten Medikamenten werden teilweise etwas reduzierte Dosierungen verwendet und insgesamt das Prinzip des Titrierens bei der Medikamenten-Applikation vorausgesetzt.

Die „Algorithmen zur Notfallversorgung“ legen nicht fest, welche Maßnahmen von der Notfallsanitäterin/ dem Notfallsanitäter bei der Berufsausübung in ihrem/seinem Rettungsdienstbereich im Rahmen des §4(2) 2c-NotSanG ausgeübt werden dürfen. Dies ist Aufgabe des verantwortlichen Rettungsdienstträgers, vertreten durch die jeweiligen Ärztliche Leitung Rettungsdienst. Dieser können die vorliegenden Algorithmen in Bezug auf Inhalt und Layout als gute Grundlage für die Erstellung der lokalen Standardprozeduren in ihrem Rettungsdienstbereich dienen, die sie vorzugeben, zu überprüfen und zu verantworten hat.

Bei jedem Algorithmus wird die Durchführung der Basismaßnahmen nach dem ABCDE-Schema vorausgesetzt – bei hier besonders zu beachtenden Punkten wird zusätzlich darauf hingewiesen. Bezüglich der notwendigen Nachforderung des Notarztes sind die lokalen Vorgaben des Rettungsdienstträgers zu beachten.

Die Inhalte bilden den durch Diskussion erreichten Konsens eines Expertengremiums ab, welches sich durchaus bewusst ist, dass nicht alle Aspekte berücksichtigt werden können, da zu demselben Krankheitsbild teils unterschiedliche Leitlinien und Therapieempfehlungen der verschiedenen medizinischen Fachgesellschaften und Organisationen vorliegen. Durch routinemäßige Überprüfung in der Regel alle 2 Jahre und bei besonderem Bedarf unterliegen diese Algorithmen einem fortlaufenden Prozess der inhaltlichen Weiterentwicklung.

Stand: 04.12.2025   Version: 4.2 (1/2026)
Quelle: UAG (ÄLRD) der hess. Expertengruppe zum NotSanG (HMfG)


Inhaltsverzeichnis

Medikamente (M)

Medikamentenbezogene Algorithmen (M)

Verfahrensbeschreibungen (V)

Mitgeltende Unterlagen – Checklisten etc. (U)

Download

Änderungen der Version 4.2 (1/2026)

Die folgenden Änderungen sind in der mitgeltenden Unterlage U1 der Version 4.2 ausgewiesen:

Krankheitsbilder und Zustände
  • K 1: Acetylsalicylsäure: Dosierungen p.o. und i.v. sowie Dosierung nach lokalen Absprachen aufgenommen; Instabilitätskriterien in das blaue Erläuterungsfeld integriert.
  • K 2: Beim Übergang von CPAP zur Nitrogabe ergänzender Sicherheitshinweis zur möglichen Vorlastsenkung durch CPAP; „nach Therapieausschöpfung“ bei der Besserungstendenz entfernt.
  • K 3: AV-Block II Typ Mobitz bzw. AV-Block III als eigene Entscheidung aufgenommen und zu Adrenalin weitergeleitet; Erläuterung zu Atropin angepasst (ERC/GRC Guidelines 2025).
  • K 4: Wiederholung von Urapidil nach 3 Minuten ergänzt; RR-Senkung auf 10–15 % konkretisiert; Blutdruckgrenze bei Schwangeren 160/110 mmHg ergänzt; Erläuterungsfeld zur vorsichtigen Urapidil-Titration angepasst.
  • K 5: Prednisolon-Dosierung 50–100 mg p.o. oder i.v. ergänzt.
  • K 6: Altersangabe „Kinder bis 12 Jahre“ konkretisiert; Ipratropiumbromid kann nach jeweils 20 Minuten zweimal wiederholt werden.
  • K 7: Prednisolon 2 mg/kgKG ergänzt; Begriff „Adrenalin“ im Erläuterungsfeld für Adrenergika angepasst.
  • K 8: Definition und Orientierungswerte zur Hypoglykämie angepasst; individuelle Symptomatik hervorgehoben und Hinweis auf mögliche Eigenmedikation ergänzt.
  • K 9: Leichte und schwere Symptomatik sowie Therapiepfade überarbeitet; Adrenalin bei > 60 kgKG auf 0,5 mg i.m. angepasst; Reevaluation und venöser Zugang ergänzt (ERC/GRC 2025).
  • K 10: Midazolam-Dosierungen und Wiederholungsintervalle für nasal/i.v. angepasst; Levetiracetam 60 mg/kgKG, maximal 4500 mg über 10 Minuten.
  • K 11: FAST4D-Schema als alleiniges Schema aufgenommen.
  • K 12: Extraglottischer Atemweg (ET/SGA) in den Bereichen „sofort“ ergänzt.
  • K 14: Schreibfehler im vorletzten Feld korrigiert.
  • K 15: 12-Kanal-EKG aus der Frühphase nach ROSC entfernt und an das Ende verlagert; „ggf. Kühlung“ entfernt (ERC/GRC 2025).
  • K 16 b: Transportfähigkeit über „JA“ angebunden; nasale Esketamin-Gabe angepasst.
  • K 18: NEWS2-Score angepasst; präklinische Laborparameter beispielhaft um Laktat/PCT ergänzt.
  • K 19: Symptomatik auf drei Grade reduziert; CO-Messung entfernt; ergänzende Erläuterungsfelder aufgenommen.
Prozeduren
  • P 2: Hinweis „Zurück zum Algorithmus K2 oder K19“ ergänzt.
  • P 5: Erste Entscheidung von „Atemnot?“ auf „Kritischer Patient?“ geändert.

Mitgeltende Unterlagen: U1 wurde vollständig ersetzt. In U4 wurde die Bezeichnung NEWS2 wiederhergestellt und ein entsprechender Hinweis ergänzt.

FAQ

Die „Algorithmen zur Notfallversorgung“ werden von der UAG 3 (ÄLRD) der hessischen Expertengruppe zum NotSanG im Auftrag und mit Unterstützung des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege erarbeitet.
Aktuell ist Version 4.2 (1/2026). Der in den Dokumenten ausgewiesene Stand ist der 04.12.2025.
Ja. Die Hessen Algorithmen Version 4.2 (1/2026) sind veröffentlicht und auf dieser Seite als Teil 1 (K–P–V) und Teil 2 (M–U) verfügbar.
Die aktuellen Originaldokumente stehen oben im Downloadbereich dieser Seite als Teil 1 (K–P–V) und Teil 2 (M–U) zum Download bereit.
Die Hessenalgorithmen bilden die Lehrmeinung für die Notfallsanitäter-Ausbildung an den hessischen Rettungsdienstschulen ab. Welche Maßnahmen im jeweiligen Rettungsdienstbereich im Rahmen des § 4 Abs. 2 Nr. 2 c NotSanG angewendet werden dürfen, wird durch den verantwortlichen Rettungsdienstträger beziehungsweise die zuständige Ärztliche Leitung Rettungsdienst festgelegt.

Die Inhalte dieser Seite werden nicht durch das Hessische Ministerium herausgegeben, sondern durch SOP-EASY kostenlos als Lehr- und Prüfungsinhalt bereitgestellt. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Informationen dieser Internetseiten wurden sorgfältig recherchiert. Trotzdem kann keine Haftung für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen werden.

Quelle: Algorithmen zur Notfallversorgung, UAG (ÄLRD) der hess. Expertengruppe zum NotSanG (Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege), 04.12.2025