Thorakaler Schmerz entsteht nicht ausschließlich am Herzen. Pleura, Ösophagus, Thoraxwand und große Gefäße können ähnliche Beschwerden auslösen. Vegetative Symptome, Dyspnoe, Synkope, neurologische Defizite oder Kreislaufinstabilität verändern die Vortestwahrscheinlichkeit gefährlicher Ursachen erheblich.
Ein plötzlich maximaler, reißender Schmerz kann an ein akutes Aortensyndrom denken lassen; pleuritischer Schmerz mit Dyspnoe an Lungenembolie oder Pneumothorax. Ein normales oder unspezifisches EKG schließt eine koronare Ursache nicht aus. Entscheidend ist die Zusammenschau aus Anamnese, Verlauf, Untersuchung und seriellen Befunden.
Thorakale Schmerzen können kardial, pulmonal, vaskulär, gastrointestinal oder muskuloskelettal bedingt sein. Schmerzcharakter und Lokalisation allein erlauben keine sichere Zuordnung.
Praxisrelevante Einordnung: Zeitkritische Differenzialdiagnosen umfassen akutes Koronarsyndrom, Aortensyndrom, Lungenembolie und Spannungspneumothorax. Auch reproduzierbarer Druckschmerz schließt eine zusätzliche ernste Ursache nicht zuverlässig aus; Verlauf, Risikoprofil und objektive Befunde sind entscheidend.
Weiterführende Fachliteratur:
[1] DEGAM/AWMF – S3-Leitlinie Brustschmerz
Abgerufen: 09.10.2026.
Offizielle Grundlage: Hessenalgorithmen V 4.2, Teil 1, K16c; UAG 3 (ÄLRD) der hessischen Expertengruppe zum NotSanG (HMfG). Für Handlungsabläufe, Dosierungen und Entscheidungsgrenzen ist die Originalgrafik maßgeblich.
Die hier bereitgestellten Inhalte dienen als Lehr- und Prüfungsinhalt für die Notfallsanitäter-Ausbildung an den hessischen Rettungsdienstschulen - sogennante "Hessen Algorithmen" - und berufen sich auf die "Algorithmen zur Notfallversorgung" der UAG (ÄLRD) der AG 3 Expertengruppe zum NotSanG des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Die Inhalte werden durch SOP-EASY kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Angaben sind jedoch ohne Gewähr.
Bei jedem Algorithmus wird die Durchführung der Basismaßnahmen nach dem ABCDE-Schema vorausgesetzt – bei hier
besonders zu beachtenden Punkten wird zusätzlich darauf hingewiesen. Bezüglich der notwendigen Nachforderung des Notarztes sind die lokalen Vorgaben des Rettungsdienstträgers zu beachten.
Die Inhalte bilden den durch Diskussion erreichten Konsens eines Expertengremiums ab, welches sich durchaus bewusst ist, dass nicht alle Aspekte berücksichtigt werden können, da zu demselben Krankheitsbild teils unterschiedliche Leitlinien und Therapieempfehlungen der verschiedenen medizinischen Fachgesellschaften und Organisationen vorliegen. Durch routinemäßige Überprüfung in der Regel alle 2 Jahre und bei besonderem Bedarf unterliegen diese Algorithmen einem fortlaufenden Prozess der inhaltlichen Weiterentwicklung.
Quelle: UAG 3 (ÄLRD) der hess. Expertengruppe zum NotSanG (HMfG)