Der intraossäre Zugang nutzt die gut vaskularisierten venösen Sinusoide des Knochenmarks. Sie kollabieren bei Kreislaufversagen weniger leicht als periphere Venen, weshalb sich auf diesem Weg unter geeigneten Bedingungen Medikamente und Flüssigkeiten in den systemischen Kreislauf bringen lassen.
Entscheidend sind korrekte Lage und sichere Fixierung. Eine Fehllage kann zu Extravasation, Weichteilschädigung und im Extremfall einem Kompartmentsyndrom führen. Lokale Frakturen, Infektionen oder frühere Punktionsversuche am selben Knochen verändern die Risikobewertung. Bei wachen Patienten kann insbesondere die Infusion in den Markraum schmerzhaft sein.
Die Markhöhle gut perfundierter Knochen ermöglicht die systemische Aufnahme von Flüssigkeiten und Medikamenten, wenn ein peripher-venöser Zugang nicht zeitgerecht gelingt.
Praxisrelevante Einordnung: Fehllage, Extravasation und Kompartmentsyndrom sind relevante Komplikationen. Schwellung, ungewöhnlicher Widerstand oder ausbleibender Fluss erfordern eine erneute Lagebeurteilung. Ein i.o.-Zugang ersetzt keine fortlaufende Kontrolle der Punktionsstelle.
Offizielle Grundlage: Hessenalgorithmen V 4.2, Teil 1, P1; UAG 3 (ÄLRD) der hessischen Expertengruppe zum NotSanG (HMfG). Für Handlungsabläufe, Dosierungen und Entscheidungsgrenzen ist die Originalgrafik maßgeblich.
Die hier bereitgestellten Inhalte dienen als Lehr- und Prüfungsinhalt für die Notfallsanitäter-Ausbildung an den hessischen Rettungsdienstschulen - sogennante "Hessen Algorithmen" - und berufen sich auf die "Algorithmen zur Notfallversorgung" der UAG (ÄLRD) der AG 3 Expertengruppe zum NotSanG des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Die Inhalte werden durch SOP-EASY kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Angaben sind jedoch ohne Gewähr.
Bei jedem Algorithmus wird die Durchführung der Basismaßnahmen nach dem ABCDE-Schema vorausgesetzt – bei hier
besonders zu beachtenden Punkten wird zusätzlich darauf hingewiesen. Bezüglich der notwendigen Nachforderung des Notarztes sind die lokalen Vorgaben des Rettungsdienstträgers zu beachten.
Die Inhalte bilden den durch Diskussion erreichten Konsens eines Expertengremiums ab, welches sich durchaus bewusst ist, dass nicht alle Aspekte berücksichtigt werden können, da zu demselben Krankheitsbild teils unterschiedliche Leitlinien und Therapieempfehlungen der verschiedenen medizinischen Fachgesellschaften und Organisationen vorliegen. Durch routinemäßige Überprüfung in der Regel alle 2 Jahre und bei besonderem Bedarf unterliegen diese Algorithmen einem fortlaufenden Prozess der inhaltlichen Weiterentwicklung.
Quelle: UAG 3 (ÄLRD) der hess. Expertengruppe zum NotSanG (HMfG)