Die Rückkehr eines Spontankreislaufs beendet die kritische Phase nicht. Reperfusionsprozesse, systemische Entzündungsreaktionen und eine häufig vorübergehende myokardiale Funktionsstörung können eine erneute Instabilität verursachen. Gleichzeitig bleibt das Gehirn gegenüber Hypoxämie, gestörter Perfusion und ausgeprägten Kohlendioxidabweichungen empfindlich.
Eine frühzeitige Ursachensuche ist wesentlich: Ein akuter Koronarverschluss, eine Lungenembolie oder eine respiratorische Ursache erfordern unterschiedliche weitere Versorgung. Neurologische Auffälligkeiten unmittelbar nach ROSC erlauben noch keine belastbare Prognose, weil Sedierung, Stoffwechselstörungen und die postanoxische Phase die Untersuchung beeinflussen.
Nach Wiederkehr eines Spontankreislaufs können globale Ischämie-Reperfusionsschäden, Myokarddysfunktion und eine systemische Entzündungsreaktion auftreten. Der initiale ROSC ist daher kein Endpunkt der Versorgung.
Praxisrelevante Einordnung: Sekundäre Hirnschädigung kann durch Hypoxämie, ausgeprägte Hyperoxämie, Hypotonie, Fieber und gestörte Ventilation begünstigt werden. Wiederholte neurologische und hämodynamische Beurteilung sowie eine strukturierte Ursachenklärung bleiben wichtig.
Weiterführende Fachliteratur:
[1] ERC – Reanimationsleitlinien 2025
Abgerufen: 09.10.2026.
Offizielle Grundlage: Hessenalgorithmen V 4.2, Teil 1, K15; UAG 3 (ÄLRD) der hessischen Expertengruppe zum NotSanG (HMfG). Für Handlungsabläufe, Dosierungen und Entscheidungsgrenzen ist die Originalgrafik maßgeblich.
Die hier bereitgestellten Inhalte dienen als Lehr- und Prüfungsinhalt für die Notfallsanitäter-Ausbildung an den hessischen Rettungsdienstschulen - sogennante "Hessen Algorithmen" - und berufen sich auf die "Algorithmen zur Notfallversorgung" der UAG (ÄLRD) der AG 3 Expertengruppe zum NotSanG des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Die Inhalte werden durch SOP-EASY kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Angaben sind jedoch ohne Gewähr.
Bei jedem Algorithmus wird die Durchführung der Basismaßnahmen nach dem ABCDE-Schema vorausgesetzt – bei hier
besonders zu beachtenden Punkten wird zusätzlich darauf hingewiesen. Bezüglich der notwendigen Nachforderung des Notarztes sind die lokalen Vorgaben des Rettungsdienstträgers zu beachten.
Die Inhalte bilden den durch Diskussion erreichten Konsens eines Expertengremiums ab, welches sich durchaus bewusst ist, dass nicht alle Aspekte berücksichtigt werden können, da zu demselben Krankheitsbild teils unterschiedliche Leitlinien und Therapieempfehlungen der verschiedenen medizinischen Fachgesellschaften und Organisationen vorliegen. Durch routinemäßige Überprüfung in der Regel alle 2 Jahre und bei besonderem Bedarf unterliegen diese Algorithmen einem fortlaufenden Prozess der inhaltlichen Weiterentwicklung.
Quelle: UAG 3 (ÄLRD) der hess. Expertengruppe zum NotSanG (HMfG)