Ein stark erhöhter Blutdruck ist erst dann ein hypertensiver Notfall, wenn Hinweise auf eine akute, durch den Druckanstieg vermittelte Organschädigung vorliegen. Dazu zählen beispielsweise hypertensive Enzephalopathie, akutes Lungenödem, Myokardischämie oder bestimmte akute Gefäßerkrankungen. Kopfschmerz und Unruhe allein belegen einen solchen Schaden nicht.
Die zerebrale und renale Autoregulation kann bei chronischer Hypertonie zu höheren Druckwerten verschoben sein. Eine abrupte Blutdrucksenkung kann deshalb die Perfusion vulnerabler Organe verschlechtern. Die klinische Einordnung muss Symptome, Verlauf, wiederholte Messungen und mögliche Sonderkonstellationen wie Schwangerschaft oder akutes Aortensyndrom zusammenführen.
Der hypertensive Notfall ist durch akute Endorganschädigung geprägt, nicht allein durch einen hohen Messwert. Betroffen sein können Gehirn, Herz, Aorta, Nieren und die Schwangerschaft.
Praxisrelevante Einordnung: Bei chronischer Hypertonie kann die Autoregulation der Organdurchblutung verschoben sein. Ein abrupter Druckabfall kann deshalb Minderperfusion verursachen. Wiederholte Messungen, passende Manschettengröße und die Suche nach neurologischen, kardialen oder pulmonalen Warnzeichen sind für die Einordnung wesentlich.
Offizielle Grundlage: Hessenalgorithmen V 4.2, Teil 1, K4; UAG 3 (ÄLRD) der hessischen Expertengruppe zum NotSanG (HMfG). Für Handlungsabläufe, Dosierungen und Entscheidungsgrenzen ist die Originalgrafik maßgeblich.
Die hier bereitgestellten Inhalte dienen als Lehr- und Prüfungsinhalt für die Notfallsanitäter-Ausbildung an den hessischen Rettungsdienstschulen - sogennante "Hessen Algorithmen" - und berufen sich auf die "Algorithmen zur Notfallversorgung" der UAG (ÄLRD) der AG 3 Expertengruppe zum NotSanG des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Die Inhalte werden durch SOP-EASY kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Angaben sind jedoch ohne Gewähr.
Bei jedem Algorithmus wird die Durchführung der Basismaßnahmen nach dem ABCDE-Schema vorausgesetzt – bei hier
besonders zu beachtenden Punkten wird zusätzlich darauf hingewiesen. Bezüglich der notwendigen Nachforderung des Notarztes sind die lokalen Vorgaben des Rettungsdienstträgers zu beachten.
Die Inhalte bilden den durch Diskussion erreichten Konsens eines Expertengremiums ab, welches sich durchaus bewusst ist, dass nicht alle Aspekte berücksichtigt werden können, da zu demselben Krankheitsbild teils unterschiedliche Leitlinien und Therapieempfehlungen der verschiedenen medizinischen Fachgesellschaften und Organisationen vorliegen. Durch routinemäßige Überprüfung in der Regel alle 2 Jahre und bei besonderem Bedarf unterliegen diese Algorithmen einem fortlaufenden Prozess der inhaltlichen Weiterentwicklung.
Quelle: UAG 3 (ÄLRD) der hess. Expertengruppe zum NotSanG (HMfG)