Einwilligungsfähigkeit bedeutet, dass eine Person die für eine konkrete Entscheidung relevanten Informationen erfassen, die Folgen für die eigene Situation abwägen und einen freien, nachvollziehbaren Willen bilden und äußern kann. Sie ist weder mit Volljährigkeit noch mit bloßer Orientierung oder einem einzelnen Punktwert gleichzusetzen.
Intoxikation, Delir, Hypoxie, schwere psychische Krisen oder kognitive Einschränkungen können die Fähigkeit beeinträchtigen, müssen dies aber nicht in jedem Fall. Entscheidend ist eine konkrete, dokumentierte Beurteilung. Bei unmittelbarer Gefährdung und fehlender Einwilligungsfähigkeit stellen sich andere rechtliche Fragen als bei einer informierten Ablehnung durch einen einwilligungsfähigen Patienten; örtliche Vorgaben und geltendes Recht sind dabei zu berücksichtigen.
Die hier bereitgestellten Inhalte dienen als Lehr- und Prüfungsinhalt für die Notfallsanitäter-Ausbildung an den hessischen Rettungsdienstschulen - sogennante "Hessen Algorithmen" - und berufen sich auf die "Algorithmen zur Notfallversorgung" der UAG (ÄLRD) der AG 3 Expertengruppe zum NotSanG des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Die Inhalte werden durch SOP-EASY kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Angaben sind jedoch ohne Gewähr.
Bei jedem Algorithmus wird die Durchführung der Basismaßnahmen nach dem ABCDE-Schema vorausgesetzt – bei hier
besonders zu beachtenden Punkten wird zusätzlich darauf hingewiesen. Bezüglich der notwendigen Nachforderung des Notarztes sind die lokalen Vorgaben des Rettungsdienstträgers zu beachten.
Die Inhalte bilden den durch Diskussion erreichten Konsens eines Expertengremiums ab, welches sich durchaus bewusst ist, dass nicht alle Aspekte berücksichtigt werden können, da zu demselben Krankheitsbild teils unterschiedliche Leitlinien und Therapieempfehlungen der verschiedenen medizinischen Fachgesellschaften und Organisationen vorliegen. Durch routinemäßige Überprüfung in der Regel alle 2 Jahre und bei besonderem Bedarf unterliegen diese Algorithmen einem fortlaufenden Prozess der inhaltlichen Weiterentwicklung.
Quelle: UAG 3 (ÄLRD) der hess. Expertengruppe zum NotSanG (HMfG)