Beim Spannungspneumothorax gelangt Luft in den Pleuraspalt, ohne ausreichend entweichen zu können. Der zunehmende intrathorakale Druck komprimiert die betroffene Lunge und kann den venösen Rückstrom sowie die Füllung des Herzens beeinträchtigen. Das klinische Bild ist deshalb eine Kombination aus respiratorischem und obstruktivem Kreislaufversagen.
Klassische Lehrbuchzeichen treten nicht immer gemeinsam auf; insbesondere bei Beatmung können sich Veränderungen rasch entwickeln. Auch nach einer Entlastung können Fehlposition, Verlegung oder erneute Luftansammlung zu persistierender Instabilität führen. Die Maßnahme beseitigt nicht die zugrunde liegende Verletzung und erfordert eine fortgesetzte klinische Neubewertung.
Ein Ventilmechanismus kann Luft im Pleuraspalt einschließen. Der steigende intrathorakale Druck vermindert Lungenentfaltung und kann den venösen Rückstrom sowie das Herzzeitvolumen kritisch beeinträchtigen.
Praxisrelevante Einordnung: Der Befund ist primär klinisch; klassische Zeichen können unvollständig sein. Eine Entlastung kann scheitern, wenn die Punktionsstelle nicht erreicht wird oder das Material versagt. Eine erneute Verschlechterung erfordert die erneute Prüfung der Ursache.
Offizielle Grundlage: Hessenalgorithmen V 4.2, Teil 1, P4; UAG 3 (ÄLRD) der hessischen Expertengruppe zum NotSanG (HMfG). Für Handlungsabläufe, Dosierungen und Entscheidungsgrenzen ist die Originalgrafik maßgeblich.
Die hier bereitgestellten Inhalte dienen als Lehr- und Prüfungsinhalt für die Notfallsanitäter-Ausbildung an den hessischen Rettungsdienstschulen - sogennante "Hessen Algorithmen" - und berufen sich auf die "Algorithmen zur Notfallversorgung" der UAG (ÄLRD) der AG 3 Expertengruppe zum NotSanG des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Die Inhalte werden durch SOP-EASY kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Angaben sind jedoch ohne Gewähr.
Bei jedem Algorithmus wird die Durchführung der Basismaßnahmen nach dem ABCDE-Schema vorausgesetzt – bei hier
besonders zu beachtenden Punkten wird zusätzlich darauf hingewiesen. Bezüglich der notwendigen Nachforderung des Notarztes sind die lokalen Vorgaben des Rettungsdienstträgers zu beachten.
Die Inhalte bilden den durch Diskussion erreichten Konsens eines Expertengremiums ab, welches sich durchaus bewusst ist, dass nicht alle Aspekte berücksichtigt werden können, da zu demselben Krankheitsbild teils unterschiedliche Leitlinien und Therapieempfehlungen der verschiedenen medizinischen Fachgesellschaften und Organisationen vorliegen. Durch routinemäßige Überprüfung in der Regel alle 2 Jahre und bei besonderem Bedarf unterliegen diese Algorithmen einem fortlaufenden Prozess der inhaltlichen Weiterentwicklung.
Quelle: UAG 3 (ÄLRD) der hess. Expertengruppe zum NotSanG (HMfG)