Extraglottische Atemwegshilfen dichten den Bereich oberhalb des Kehlkopfs ab und ermöglichen so häufig eine rasche Ventilation, ohne die Stimmbänder zu passieren. Die Wirksamkeit hängt von passender Größe, Position, Dichtigkeit und den mechanischen Bedingungen der Lunge ab.
Eine erfolgreiche Ventilation bedeutet keinen vollständigen Aspirationsschutz. Bei hohem Beatmungsdruck, Leckagen oder veränderter Anatomie können insuffiziente Atemzugvolumina entstehen. Die Beurteilung muss Thoraxexkursion, klinischen Zustand und – sofern verfügbar – Kapnografie einbeziehen; Lageprobleme sind eine wichtige Ursache plötzlich schlechter Beatmbarkeit.
Extraglottische Atemwegshilfen schaffen einen Beatmungsweg oberhalb der Glottis. Sie sind nicht mit einem sicher platzierten endotrachealen Tubus gleichzusetzen.
Praxisrelevante Einordnung: Leckage, Fehlposition und Mageninsufflation können die Ventilation beeinträchtigen. Die Wirksamkeit muss klinisch und durch geeignete Überwachung fortlaufend geprüft werden; ein eingelegtes Hilfsmittel allein beweist keine suffiziente Beatmung.
Weiterführende Fachliteratur:
[1] ERC – Reanimationsleitlinien 2025
Abgerufen: 09.10.2026.
Offizielle Grundlage: Hessenalgorithmen V 4.2, Teil 1, P3; UAG 3 (ÄLRD) der hessischen Expertengruppe zum NotSanG (HMfG). Für Handlungsabläufe, Dosierungen und Entscheidungsgrenzen ist die Originalgrafik maßgeblich.
Die hier bereitgestellten Inhalte dienen als Lehr- und Prüfungsinhalt für die Notfallsanitäter-Ausbildung an den hessischen Rettungsdienstschulen - sogennante "Hessen Algorithmen" - und berufen sich auf die "Algorithmen zur Notfallversorgung" der UAG (ÄLRD) der AG 3 Expertengruppe zum NotSanG des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Die Inhalte werden durch SOP-EASY kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Angaben sind jedoch ohne Gewähr.
Bei jedem Algorithmus wird die Durchführung der Basismaßnahmen nach dem ABCDE-Schema vorausgesetzt – bei hier
besonders zu beachtenden Punkten wird zusätzlich darauf hingewiesen. Bezüglich der notwendigen Nachforderung des Notarztes sind die lokalen Vorgaben des Rettungsdienstträgers zu beachten.
Die Inhalte bilden den durch Diskussion erreichten Konsens eines Expertengremiums ab, welches sich durchaus bewusst ist, dass nicht alle Aspekte berücksichtigt werden können, da zu demselben Krankheitsbild teils unterschiedliche Leitlinien und Therapieempfehlungen der verschiedenen medizinischen Fachgesellschaften und Organisationen vorliegen. Durch routinemäßige Überprüfung in der Regel alle 2 Jahre und bei besonderem Bedarf unterliegen diese Algorithmen einem fortlaufenden Prozess der inhaltlichen Weiterentwicklung.
Quelle: UAG 3 (ÄLRD) der hess. Expertengruppe zum NotSanG (HMfG)